Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Für eine Haftung des Seminaranbieters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

  • Der Seminaranbieter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  • Ferner haftet der Seminaranbieter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
  • In diesem Fall haftet der Seminaranbieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  • Der Seminaranbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  • Sollte ein Seminar durch höhere Gewalt oder durch andere, vom Seminaranbieter nicht zu vertretende, Gründe nicht stattfinden können, so besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars.